Gemeinde Arzl im Pitztal

Förderungen

Die Förderlandschaft in Österreich ist teilweise sehr komplex; in den vergangenen Jahren ist es zunehmend schwieriger geworden, den Überblick zu behalten. Die Energieagentur Tirol hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie jederzeit zu aktuellen Förderungen bezüglich Heizungstausch, thermische Sanierung, Photovoltaik sowie e-Mobilität in Tirol zu informieren.
Auf der Website der Energieagentur Tirol ist daher eine übersichtliche Darstellung der förderbaren Maßnahmen mit direkter Verlinkung für die Fragestellungen Neubau, Sanierung und Elektromobilität  zu finden.

Ein kurzer Überblick zur aktuellen Förderlage:

Bundesförderungen

  • Heizungstausch: Einige Förderprogramme des Bundes wurden für 2026 neu aufgelegt und sind bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Förderbudgets oder längstens bis Ende 2026 verfügbar - unter anderem:
  • Photovoltaik und Batteriespeicher: Die PV-Förder-Calls für 2026 sind online: Förderkalender zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
    • 1. Fördercall: 23. April 17:00 Uhr - 11. Mai
    • 2. Fördercall: 16. Juni 17:00 Uhr - 30. Juni
    • 3. Fördercall: 8. Oktober 17:00 Uhr - 22. Oktober

Förderungen des Landes Tirol

  • Thermische Sanierung, Heizungstausch, Photovoltaik, weitere Maßnahmen: diese werden im Rahmen der Wohnbauförderung/ Wohnhaussanierung gefördert. Eine aktuelle Übersicht zu den förderungsfähigen Maßnahmen finden sie hier.
  • Batteriespeicher: netzdienliche Speicher werden gesondert gefördert; Voraussetzung ist, dass bereits eine PV-Anlage besteht. Diese Landesförderung ist nicht mit der Bundesförderung kombinierbar. Nähere Informationen erhalten Sie hier

Förderungen von Energieversorgern

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Energieversorger über Fördermöglichkeiten für energierelevante Maßnahmen.

Hinweis Gemeindeförderungen

Wie Sie Ihre Gemeinde unterstützt, erfahren Sie im Menüpunkt Förderungen / Formulare.

Tipp zur Beantragung der Fördermittel:

Landesförderungen: Alle bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen am besten direkt nach Rechnungsbegleichung einreichen. Für Sanierungsprojekte, die bereits fix geplant sind und für die der Kostenrahmen durch vorliegende Angebote definiert ist, kann man für eine Erhöhung der Planungssicherheit bereits vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen eine Förderung in Form des Annuitätenzuschusses beantragen.

Bundesförderungen: beim Heizungstausch ist bereits im Vorfeld eine Registrierung bzw. Antragstellung erforderlich. Dazu wird meist ein Energieberatungsprotokoll benötigt, in Mehrparteienhäusern kann auch ein Energieausweis vorgelegt werden. Für die PV-Fördercalls gelten gesonderte Regelungen – bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig! 


Sollten generell zur Förderabwicklung oder auch im Rahmen der Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten in der Sanierungsplanung Fragen auftauchen, unterstützt die Energieagentur Tirol Sie gerne mit dem passenden Beratungsformat.

Auskunft zu allen Förderungen:

Energieagentur Tirol
Bürgerstraße 1-3
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0) 512 250015
Email: office@energieagentur.tirol

www.energieagentur.tirol


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